Private Steuererklärung

INNOVATIV & GESTALTEND

PRIVATE STEUERERKLÄRUNG

Die jährliche Steuererklärung ist für viele ohnehin verpflichtend, doch sie lohnt sich häufig auch für diejenigen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Manch einem fällt es jedoch schwer, den Überblick über Einkünfte und Ausgaben zu behalten und sich mindestens einmal jährlich mit den eigenen Finanzen zu beschäftigen. Mit der Abgabe der Steuererklärung ist nicht nur eine Vielzahl von Formularen verbunden, auch ändern sich die steuerrechtlichen Bestimmungen jedes Jahr.

In unserer Beratung berücksichtigen wir alles, was Ihre Steuerlast senkt und achten darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig beim Finanzamt eingehen. So bleibt Ihnen unnötiger Stress erspart und Sie sparen zusätzlich Zeit.

Besonders wichtig ist eine professionelle Unterstützung im Erbschaftsfall: Jeder Erwerb, welcher der Erbschaftsteuer unterliegt, muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntniserlangung beim Finanzamt angezeigt werden. Das gilt für Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte. Wenn Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen geerbt werden, muss die Erbschaft stets angezeigt werden. Ihre Anzeigepflicht entfällt, wenn das Finanzamt von anderer Seite über die Erbschaft informiert wird, etwa durch den Notar oder das Nachlassgericht. Auch Banken setzen das Finanzamt häufig in Kenntnis, da sie beim Versterben eines Kunden zur Erbschaftsteueranzeige verpflichtet sind.

UNSERE LEISTUNGEN IN DER PRIVATEN STEUERERKLÄRUNG:

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